Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Royal Car Cosmetic - Fahrzeugaufbereitung Salzburg
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der Royal Car Cosmetic.
Mit der Vereinbarung eines Termins oder der Erteilung eines Auftrags erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
§ 2 Besichtigung & Terminvereinbarung
Grundsätzlich wird jedes Fahrzeug vor Durchführung der vereinbarten Leistungen hinsichtlich Zustand, Verschmutzungsgrad und Aufwand bewertet.
Kunden können ihr Fahrzeug ohne vorherige Terminvereinbarung zur Begutachtung vor Ort vorstellen. Nach der Fahrzeugbewertung werden der Leistungsumfang, der Preis sowie ein möglicher Ausführungstermin gemeinsam festgelegt.
Bei Online-Anfragen oder Online-Buchungen erfolgt die Fahrzeugbewertung bei der Fahrzeugübergabe. Der endgültige Leistungsumfang sowie der verbindliche Preis werden erst nach dieser Bewertung gemeinsam mit dem Kunden festgelegt.
Sollte der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs erheblich von den Angaben des Kunden oder der ursprünglichen Einschätzung abweichen, behalten wir uns vor, den Leistungsumfang, den Preis oder den vereinbarten Termin entsprechend anzupassen.
Mit Zustimmung des Kunden zum vereinbarten Leistungsumfang und Preis gilt der Auftrag als verbindlich erteilt.
§ 3 Leistungen & Preise
Alle Preise richten sich nach Zustand des Fahrzeugs und dem vereinbarten Leistungsumfang. Sollte sich bei der Fahrzeugübergabe herausstellen, dass der Zustand erheblich von der vereinbarten Einschätzung abweicht (z. B. starke Verschmutzung, Tierhaare) behalten wir uns eine Preisänderung nach Rücksprache mit dem Kunden vor.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung nach Ausstellung der Rechnung.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Mahngebühren sowie die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen zu verrechnen.
§ 5 Termine und Stornierungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Stornierungen oder Terminverschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bekannt gegeben werden.
Bei einer kurzfristigen Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden behalten wir uns vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu verrechnen.
§ 6 Fahrzeugübergabe und Haftung
Das Fahrzeug ist vor der Übergabe von persönlichen Gegenständen und Wertsachen zu räumen.
Für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
Royal Car Cosmetic haftet ausschließlich für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Von der Haftung ausgeschlossen sind insbesondere bereits vorhandene Schäden, Vorschäden, altersbedingte Materialermüdungen, Lack- und Kunststoffschäden sowie Mängel, die erst im Zuge der Reinigung oder Aufbereitung sichtbar werden.
§ 7 Erfolg der Aufbereitung
Die Fahrzeugaufbereitung wird nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größter Sorgfalt durchgeführt.
Eine vollständige Entfernung sämtlicher Verschmutzungen, Flecken, Gerüche, Kratzer oder Gebrauchsspuren kann jedoch nicht garantiert werden, da das Ergebnis vom Zustand, Alter und den verwendeten Materialien des Fahrzeugs abhängt.
§ 8 Abnahme und Reklamationen
Nach Fertigstellung wird das Fahrzeug gemeinsam mit dem Kunden überprüft und abgenommen.
Mit der Abnahme bestätigt der Kunde die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen.
Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen sind unmittelbar bei der Fahrzeugabnahme bekannt zu geben.
Spätere Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 24 Stunden nach Fahrzeugübergabe schriftlich gemeldet werden und nachvollziehbar auf die erbrachte Leistung zurückzuführen sind.
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verwendet.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Landesgericht Salzburg, soweit gesetzlich zulässig.
